Baukosten
26. November 2019Baumängel
26. November 2019Die Bauleistungsversicherung sichert ein Neubauvorhaben gegen unvorhersehbare Schäden an versicherten Bauleistungen und Baumaterialien ab. Durch die Bauleistungsversicherung abgesicherte Schäden können z. B. durch höhere Gewalt, Vandalismus, Diebstahl und ungewöhnliche Witterungsereignisse entstehen. Es sind normalerweise aber auch Schäden durch unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Kostruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit u.ä. versichert. Die Schäden sind im Rahmen der versicherten Bausumme abgesichert.
Die Bauleistungsversicherung ist dementsprechend eine Art „Vollkaskoschutz“ für den privaten Bauherrn, während der Phase des Baus. Sie definiert sich als Allgefahrendeckung für das Bauvorhaben. Die Versicherungsdauer in der Bauleistungsversicherung erstreckt sich in der Regel bis zur Bezugsfertigkeit, meistens ist allerdings eine Maximaldauer definiert.
Nicht versichert sind Schäden durch Feuer. Das Feuerrisiko (z. B. Brand, Blitzschlag, Explosion) wird im Allgemeinen über die sogenannte Feuerrohbauversicherung abgedeckt. Darüberhinaus leistet die Bauleistungsversicherung keine Entschädigung bei nicht fachgerecht hergestellten Leistungen bzw. bei Mängeln an den versicherten Bauleistungen, kurz gesagt Pfusch. Bei Baupfusch haftet der Bauunternehmer gegenüber dem Bauherrn für den eingetretenen Mangel. Des Weiteren ist in der Regel nur der Diebstahl von fest verbundenen Bestandteilen versichert. Ein bereits montierter Heizkörper gilt also als versichert, während noch nicht montierte Heizkörper nicht versichert sind.
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