Bauträger sind Unternehmen, die Grundstücke erwerben und darauf schlüsselfertige oder im Rohbau befindliche Immobilien zum Weiterverkauf errichten. Der Bauträger finanziert sein Vorhaben mit eigenen oder finanzierten Mitteln und handelt auf eigenes Risiko.
Im Gegensatz zum Bauunternehmer verkauft der Bauträger seinem Kunden Grundstück und Immobilie. Wohingegen der Bauunternehmer vom Bauherrn und damit Besitzer eines Baugrundstücks mit Planung und Bau seiner Immobilie beauftragt wird.
Der Bauträgervertrag ist rechtlich in der Regel eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag und unterliegt den Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Insbesondere, wenn die Bauleistungen bei Vertragsabschluss noch nicht vollständig erfüllt sind, enthält der Bauträgervertrag werkvertragliche Elemente.
Die zu leistenden Abschlagszahlungen werden entsprechend dem aktuellen Bautenstand in Übereinstimmung mit der MaBV geregelt. Der Bauträger verpflichtet sich, die Immobilie entsprechend der Baubeschreibung zu errichten, an den Käufer zu übergeben und ihm das Eigentum an dem Objekt zu übertragen. Da bei einem Bauträgervertrag Grundeigentum übertragen wird, muss dieser zwingend notariell beurkundet werden.
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