Kaufnebenkosten
27. November 2019KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
27. November 2019Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, muss jeder Immobilien-/Grundstückserwerb zwingend durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag erfolgen. Im Kaufvertrag werden die Bedingungen festgehalten, zu denen das Eigentum an der Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
- Notarieller Abschluss des Kaufvertrages
- Notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang
- Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch
Erst mit der Eintragung ins Grundbuch ist der Käufer Eigentümer der Immobilie.
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