Auskunftsanspruch
25. November 2019Beitragsorientierte Leistungszusage
25. November 2019Die Beitragsbemessungsgrenzen ist der Höchstbetrag, bis zu dem das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der einzelnen Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen wird. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden in der Regel jährlich von der Bundesregierung angepasst.
« Back to Glossary Index