Arbeitgeberzuschuss
25. November 2019Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
25. November 2019Der § 4a BetrAVG regelt den Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber oder Versorgungsträger hat dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen hin mitzuteilen, ob und wie eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erworben wird, wie hoch die bisher erworbene Anwartschaft ist und bei Erreichen der Altersgrenze voraussichtlich sein wird. Die Auskunft muss verständlich sein, in Textform und in angemessener Frist erfolgen.
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