Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
25. November 2019Beitragszusage (Reine Beitragszusage)
25. November 2019Seit dem 01.01.1999 gibt es die sog. beitragsorientierte Leistungszusage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG. Bei dieser Zusageart legt der Arbeitgeber zunächst einen Aufwand (=Beitrag) fest, aus dem sich dann die Versorgungsleistung in der Regel durch versicherungsmathematische Umrechnung bestimmt. Dabei müssen die eingezahlten Beiträge nicht garantiert sein.
« Back to Glossary Index