Beitragsorientierte Leistungszusage
25. November 2019Beitragszusage mit Mindestleistung
25. November 2019Die (reine) Beitragszusage wurde durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz neu eingeführt. Fest zugesagt sind hier nur noch die Beiträge des Arbeitgebers und seine sog. Subsidiärhaftung entfällt. Der Arbeitnehmer erhält durch diese Zusage keine Garantieleistung, z.B. in Form einer Kapital- und/oder Rentenzahlung mehr. Angestrebt wird eine garantielose Zielrente, die aus den zugesagten Beiträgen gebildet werden soll. Zum Schutz der Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber allerdings festgelegt, dass diese Zusageart ausschließlich im Rahmen von Tarifverträgen Anwendung finden darf.
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