BetrAVG
25. November 2019Direktversicherung
25. November 2019Die Abkürzung CTA steht für Contractual Trust Arrangement. Dabei handelt es sich um eine vom Unternehmen rechtlich getrennte Treuhand-Gesellschaft, in die bestimmte Vermögensgegenstände, die zur Erfüllung der betrieblichen Altersversorgung reserviert sind, ausgegliedert werden. Die ausgegliederten Vermögensgegenstände müssen dem Zugriff des Unternehmens und der Gläubiger des Unternehmens entzogen sein. Sie werden zweckgerichtet zur Erfüllung der betrieblichen Versorgungsverpflichtungen verwendet. Die in der Treuhand-Gesellschaft ausgegliederten Vermögensgegenstände sind als zweckgebundene Mittel („plan assets“) anerkannt und können somit mit den Pensionsrückstellungen saldiert werden. Hierdurch verkürzt sich die Bilanz.
« Back to Glossary Index