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25. November 2019Direktzusage
25. November 2019Eine Direktversicherung liegt gemäß § 1b Abs. 2 BetrAVG vor, wenn der Arbeitgeber eine Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der versicherten Leistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind. Als Versicherungsnehmer hat der Arbeitgeber alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis.
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