Pensionskasse
25. November 2019Portabilität
25. November 2019Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen für Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung gem. § 6a EStG. Ob und in welcher Höhe eine Pensionsrückstellung gebildet werden muss oder darf, wird nach verschiedenen Vorschriften und Bewertungsansätzen unterschiedlich beurteilt. Eine Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Unterschiede finden sich bei den verschiedenen Bewertungsansätzen hinsichtlich der Bewertungsparameter. Einer der wichtigsten Parameter ist der Rechnungszins. Steuerlich ist für Pensionsverpflichtungen ein Zins von 6% vorgeschrieben, während sich der Zins nach handelsbilanziellen Rechnungslegungsvorschriften am aktuellen Zinsniveau orientiert. Für die Bewertung der Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung werden aktuell die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck als biometrische Berechnungsgrundlagen verwendet.
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