Legitimation
27. November 2019Löschungsbewilligung
27. November 2019Im Gegensatz zur degressiven Abschreibung bleibt bei der linearen Abschreibung der Anteil an den Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten, der über die Jahre der Nutzungsdauer steuerlich geltend werden kann, konstant. Damit bleibt die steuerliche Entlastung gleich. Die lineare Abschreibung ist die gebräuchlichste und einfachste Abschreibungsmethode. Sie ist auf alle beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter anwendbar. Im Immobilienbereich können Abschreibungen generell nur bei vermietetem Wohneigentum geltend gemacht werden.
Bei der linearen Abschreibung wird der Bemessungswert durch die Nutzungsdauer geteilt, um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu ermitteln. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist in den sogenannten Afa-Tabellen gelistet. Bei Immobilien, die nach dem 31.12.1924 errichtet wurden, wird beispielsweise eine Nutzungsdauer von 50 Jahren zugrunde gelegt.
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