Im Gegensatz zur degressiven Abschreibung bleibt bei der linearen Abschreibung der Anteil an den Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten, der über die Jahre der Nutzungsdauer steuerlich geltend werden kann, konstant. Damit bleibt die steuerliche Entlastung gleich. Die lineare Abschreibung ist die gebräuchlichste und einfachste Abschreibungsmethode. Sie ist auf alle beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter anwendbar. Im Immobilienbereich können Abschreibungen generell nur bei vermietetem Wohneigentum geltend gemacht werden.
Bei der linearen Abschreibung wird der Bemessungswert durch die Nutzungsdauer geteilt, um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu ermitteln. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist in den sogenannten Afa-Tabellen gelistet. Bei Immobilien, die nach dem 31.12.1924 errichtet wurden, wird beispielsweise eine Nutzungsdauer von 50 Jahren zugrunde gelegt.
« Back to Glossary IndexTelefon +49 341 303 450-0
E-Mail kontakt@vb-select.de
Die Dienstleistungen auf dieser und den folgenden Seiten bieten Ihnen die VB Select AG und die namentlich genannten Kooperationspartner jeweils auf eigene Rechnung und auf eigene Haftung an. Ausgenommen sind Wertpapierdienstleistungen im nachfolgend dargestellten Umfang:
Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bietet Ihnen die VB Select AG die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
Die Dienstleistungen auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen auf eigene Rechnung und auf eigene Haftung an. Ausgenommen sind Wertpapierdienstleistungen.
Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bieten wir die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.