Makler
27. November 2019Maklercourtage
27. November 2019Die Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) ist eine rechtlich bindende Verordnung über die Pflichten von Maklern, Darlehens- und Anlagenvermittlern, Bauträgern und Baubetreuern. Sie dient dem Schutz des Verbrauchers bzw. des privaten Bauherrn oder Immobilienkäufers.
In der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) ist unter anderem definiert, welche Arbeitsschritte erledigt sein müssen, damit ein Bauträger Abschlagszahlungen verlangen kann. Darüber hinaus darf der Bauträger die empfangenen Gelder nur für das jeweilige Projekt verwenden. Außerdem muss er private Geldmittel und Zahlungen von Kunden auseinanderhalten (getrennte Vermögensverwaltung).
Folgende Abschlagszahlungen (in Prozent des Gesamtauftrags) werden laut MaBV fällig:
- 30,0% bei Baubeginn
- 28,0% nach Rohbau und Zimmerarbeiten
- 12,6% nach Einbau von Dachflächen, Dachrinnen und Fenster
- 12,6% nach Rohinstallation, Estrich, Innenputz
- 2,8% nach Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
- 8,4% nach Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe
- 5,6% nach Fassadenarbeiten und vollständiger Fertigstellung
Vereinbarungen zwischen Bauträger und Bauherr, die von den Vorgaben der MaBV abweichen, sind nichtig.
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