Die Maklercourtage oder Maklerprovision ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Miet- oder Kaufvertrags erhält. Die Maklercourtage wird nur nach erfolgreichem Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und auch nur dann, wenn zwischen Makler und Kunden ein zumindest mündlicher Vertrag besteht. Bestandteil dieses Vertrages ist der ausdrückliche Hinweis des Maklers an den Interessenten, dass bei Abschluss eine Courtage fällig wird.
Um eine Maklercourtage zu verlangen reicht es auch nicht aus, wenn sich der Interessent unverbindlich nach dem Bestand des Maklers erkundigt und ein Kauf oder eine Anmietung dadurch ohne weiteres Zutun des Maklers zustande kommt.
Bei der Vermittlung von Mietobjekten ist die Courtage auf zwei Monatskaltmieten begrenzt. Beim Kauf einer Immobilie ist sie weitgehend frei verhandelbar und beträgt in der Regel zwischen 3% und 6% des Kaufpreises zzgl. MwSt. Die genaue Höhe der Courtage wird im Maklervertrag festgehalten.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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