Mitbestimmung
25. November 2019Nachgelagerte Besteuerung
25. November 2019Eine nicht erfolgte Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung aufgrund eines ruhenden Dienstverhältnisses ohne Entgeltbezug im Inland, z.B. aufgrund Elternzeit können künftig steuerfrei nachgeholt werden. Dies gilt auch für fehlende Beitragszahlungen aufgrund einer Entsendung ins Ausland. Pro Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis durchgehend vom 01.01. bis zum 31.12. geruht hat, können jeweils 8 % der BBG für maximal 10 Kalenderjahre steuerfrei nachgezahlt werden. Sozialversicherungsfrei sind jedoch auch hier bei der Nachzahlung höchstens 4 % der BBG, wobei dafür maßgeblich die BBG des Jahres der Nachzahlung ist. Die Nachzahlung muss dabei nicht zwingend in einem Betrag erbracht werden.
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