Negativbescheinigung
27. November 2019Nichtabnahmeentschädigung
27. November 2019Die Negativerklärung oder Negativklausel kann anstelle einer grundbuchrechtlichen Absicherung vereinbart werden. Mit der Negativerklärung verpflichtet sich ein Kreditnehmer gegenüber dem unbesicherten Gläubiger, für keine andere Verbindlichkeit vorrangige Sicherheiten einzuräumen, ohne eine vergleichbare Besicherung zu bestellen. In der Praxis werden Negativerklärungen allerdings nur zur Absicherung für vergleichsweise geringe Darlehenssummen herangezogen.
« Back to Glossary Index