Negativerklärung
27. November 2019Nichtrevalutierungsbestätigung
27. November 2019Nimmt der Darlehensnehmer nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages das Darlehen oder einen Teil des Darlehens nicht ab, muss er eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen. Da sich die Bank im Darlehensvertrag verpflichtet hat, die vollständige Darlehenssumme zu beschaffen und bereitzuhalten, entsteht ihr als Darlehensgeber bei Nichtabnahme ein Zinsverlust. Dieser Verlust ist über die Nichtabnahmeentschädigung auszugleichen.
Die Nichtabnahmeentschädigung wird in der Regel ähnlich wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, pauschale Prozentsätze der Darlehenssumme in Rechnung zu stellen.
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