Pfandtausch
27. November 2019Prolongation
27. November 2019Die Preisangabenverodnung dient dem Schutz des Verbrauchers. Diese Verordnung verpflichtet alle Darlehensgeber und Kreditinstitute in Angeboten und Verträgen sämtliche Kosten und Bedingungen, die den Darlehensnehmer betreffen, aufzuzeigen. Dazu gehören die Effektivzinssätze, alle Bearbeitungskosten und weitere mit dem Angebot bzw. Vertrag verbundenen Kosten mit allen ihren Preisbestandteilen (Endpreise). Durch die PAngV soll mehr Transparenz erreicht und eine bessere Vergleichbarkeit unterschiedlicher Angebote gewährleistet werden.
« Back to Glossary Index