Pfandbrief
27. November 2019Preisangabenverordnung (PAngV)
27. November 2019Pfandtausch ist das Ersetzen einer Kreditsicherheit durch eine Andere. Ein Tausch von Sicherheiten also, der im Grunde fälschlicherweise als Pfandtausch bezeichnet wird, da nicht nur Pfandobjekte, sondern auch Abtretungen diverser Ansprüche davon betroffen sein können.
Wird ein Pfandtausch bei der Bank beantragt, muss nachgewiesen werden, dass die neue Sicherheit mindestens gleichwertig ist bzw. zur Besicherung der Restschuld ausreicht. Ist der Pfandtausch für die Bank rechtskräftig bestellt, dann erfolgt die Freigabe der alten Sicherheit so, dass die Bank keinen Verwertungsanspruch mehr erheben kann. Damit ist der Pfandtausch abgeschlossen. Die weiteren Vertragsbedingungen aus dem Darlehensvertrag werden beibehalten.
In der Praxis wird ein Pfandtausch beantragt, wenn der Darlehensnehmer beispielsweise eine beliehene Immobilie während der Zinsbindungsfrist eines Darlehens veräußern will und in der Lage ist eine andere adäquate Sicherheit zu stellen.
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