Wird ein bestehendes Darlehen nach Ablauf der Sollzinsbindung verlängert, spricht man von einer Prolongation. Im Gegensatz zur Umschuldung findet hier kein Wechsel des Darlehensgebers statt, es wird auch kein neuer Vertrag geschlossen. Nur der Zinssatz wird neu berechnet, die anderen Bedingungen des Darlehensvertrages haben weiterhin Bestand. Damit ist die Prolongation eine Laufzeitverlängerung.
Endet der gesamte Vertrag nach der Sollzinsbindung handelt es sich streng genommen nicht um eine Prolongation, da hier – auch beim gleichen Darlehensgeber – ein neuer Vertrag geschlossen wird.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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