Preisangabenverordnung (PAngV)
27. November 2019Rangbestätigung
27. November 2019Wird ein bestehendes Darlehen nach Ablauf der Sollzinsbindung verlängert, spricht man von einer Prolongation. Im Gegensatz zur Umschuldung findet hier kein Wechsel des Darlehensgebers statt, es wird auch kein neuer Vertrag geschlossen. Nur der Zinssatz wird neu berechnet, die anderen Bedingungen des Darlehensvertrages haben weiterhin Bestand. Damit ist die Prolongation eine Laufzeitverlängerung.
Endet der gesamte Vertrag nach der Sollzinsbindung handelt es sich streng genommen nicht um eine Prolongation, da hier – auch beim gleichen Darlehensgeber – ein neuer Vertrag geschlossen wird.
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