Rangbestätigung
27. November 2019Rangstelle
27. November 2019Dies kann erfolgen, wenn es mehrere Gläubiger gibt, die in einer bestimmten Reihenfolge im Grundbuch eingetragen sind. Der Rangrücktritt bedeutet dann, dass einer der Gläubiger seine Rangstelle zugunsten eines nachrangigen Gläubigers verändert. Der Vorgang muss notariell beglaubigt werden und ist erst danach im Grundbuch geändert. Da die Ansprüche der Gläubiger in der Rangfolge befriedigt werden, verschlechtert der zurück gerrückte Gläubiger seine Position im Falle einer Zwangsversteigerung beispielsweise. Hierdurch wird verständlich, dass im Grunde kein Gläubiger Interesse an einem Rangrücktritt hat.
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