Eine Zwangsversteigerung ist ein gesetzlich geregeltes Zwangsvollstreckungsverfahren. Damit ist die Zwangsversteigerung einer Immobilie die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln. Kann ein Darlehensnehmer seine Raten nicht mehr bezahlen, hat das Kreditinstitut die Möglichkeit, in die Immobilie zu vollstrecken und damit seinen Anspruch zu befriedigen. Das Verfahren wird beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt, durchgeführt. Die Zwangsversteigerung muss im Rahmen der Zwangsvollstreckung vom Gläubiger beantragt werden. Am Verfahren beteiligt sind neben Gläubiger und Schuldner auch andere im Grundbuch eingetragene Inhaber von Grundpfandrechten an der Immobilie. Auch Mieter können Beteiligte des Verfahrens werden.
Der Immobilienbesitzer kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Zwangsversteigerung einlegen. Kann er nachweisen, dass er in der Lage ist, die Forderungen des Gläubigers innerhalb von sechs Monaten zu erfüllen, ist die Beschwerde in der Regel erfolgreich und die Zwangsversteigerung wird eingestellt.
Kommt es zur Zwangsversteigerung, wird ein Termin festgelegt, der öffentlich bekannt gemacht werden muss und jedem zugänglich ist. Hat ein Bieter den Zuschlag erhalten und kann die nötigen Sicherheiten nachweisen, geht die Immobilie in seinen Besitz über. Daraufhin wird ein Verteilungstermin festgelegt. Die Ansprüche der Gläubiger werden nun nach Rangfolge im Grundbuch befriedigt. Die Grundbucheinträge werden auf Ersuchen des Gerichtes korrigiert.
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