Restschuld
27. November 2019Rücktritt vom Darlehensvertrag
27. November 2019Eine Rückauflassungsvormerkung ist eine Grundbucheintragung in Abt. II des Grundbuchs zur Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks an den Verkäufer. Sie wird häufig in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken der Städte und Gemeinden vorgenommen.
Beim Kauf eines Grundstücks werden dem Käufer bestimmte Auflagen (z. B. die Bebauung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes) erteilt. Werden die vereinbarten Auflagen nicht eingehalten, so hat der frühere Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Rückübertragung.
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