Renovierung
27. November 2019Rückauflassungsvormerkung
27. November 2019Als Restschuld bezeichnet man den zu einem bestimmten Zeitpunkt von nicht zurückgeführten (getilgten) Teil eines Darlehens. Die Restschuld kann über einen Tilgungsplan ermittelt werden.
Die Ermittlung der Restschuld nach Ablauf einer bestimmten Tilgungszeit vereinfacht den Vergleich unterschiedlicher Finanzierungsangebote. Obwohl die Angabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte man bei jedem Angebot auf die Angabe der Restschuld zur besseren Vergleichbarkeit der Konditionen Wert legen.
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