Rückauflassungsvormerkung
27. November 2019Sachwert
27. November 2019Ein Rücktritt vom Darlehensvertrag ist eine in der Regel einseitige Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrags durch den Darlehensgeber. Das darlehensgebende Institut kann von seinem Rücktrittsrecht bespielsweise dann Gebrauch machen, wenn der Darlehensnehmer falsche Angaben im Darlehensvertrag gemacht hat oder die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden können. In diesem Fall kann der Darlehensgeber eine Nichtabnahmeentschädigung vom Darlehensnehmer verlangen.
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