Riester-Förderung
25. November 2019Sozialpartnermodell
25. November 2019Unter einer Rückdeckungsversicherung versteht man eine vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossene Versicherung, deren Bezugsrecht beim Arbeitgeber liegt. Der Arbeitgeber ist somit Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer die versicherte Person. Die Rückdeckungsversicherung schließt der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einer unmittelbaren Direktzusage. Werden sämtliche Ansprüche aus einer Direktzusage über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert, spricht man von einer kongruenten Rückdeckungsversicherung.
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