Rückdeckungsversicherung
25. November 2019Teilwertverfahren
25. November 2019Das Sozialpartnermodell wurde durch das BRSG neu geschaffen und ist eine im Rahmen eines Tarifvertrags mögliche neue Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Abschluss eines Tarifvertrags sowie die Mitwirkung der Tarifparteien in der bAV sind Voraussetzungen für die Anwendung des Sozialpartnermodells. Das Kernelement dieses neuen Modells ist die Möglichkeit zur Anwendung der reinen Beitragszusage. Auch nicht tarifgebundenen Unternehmen können dem Tarifvertrag beitreten.
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