Schufa-Klausel
27. November 2019Sofortkredit
27. November 2019Von Schuldübernahme spricht man, wenn eine laufende Finanzierung vom ursprünglichen Darlehensnehmer auf einen neuen Darlehensnehmer übergeht.
In der Praxis ist eine Schuldübernahme von Bedeutung, wenn beispielsweise der Darlehensnehmer während der Zinsbindungsfrist des Darlehens seine grundpfandrechtlich abgesicherte Immobilie veräußern möchte und das Darlehen mit allen Rechten und Pflichten vom zukünftigen Eigentümer übernommen wird. Hierzu ist selbstverständlich das Einverständnis des Darlehensgebers notwendig. Ist dieser mit einer Schuldübernahme einverstanden, wird die Bonität des neuen Eigentümers geprüft und es fällt in der Regel eine Gebühr an. Ist die Bonität des neuen Darlehensnehmers gewährleistet, muss die Schuldübernahme notariell beurkundet werden.
Man spricht hier auch von einem Schuldnertausch.
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