Die Zinsbindungsfrist, Sollzinsbindung oder Sollzinsfestschreibung ist der Zeitraum, für den der Sollzinsatz des Darlehens festgelegt ist. Nach Ablauf der Sollzinsbindung kann der Sollzins neu vereinbart oder der Darlehensgeber gewechselt werden. Unsere Finanzierungspartner bieten Sollzinsbindungen von 5–30 Jahren an.
Je nach persönlicher Situation und Einschätzung der Zinsentwicklung werden lange oder kürzere Sollzinsbindungen vereinbart. Eine lange Sollzinsbindung bietet größtmögliche Planungssicherheit. Allerdings bleibt der Sollzins während dieser Zeit gleich, auch wenn die Zinsen in der Zwischenzeit deutlich gesunken sind. Daher sind lange Sollzinsbindungen nur dann sinnvoll, wenn mit einer weiteren Zinssenkung nicht zu rechnen ist.
Allerdings haben Darlehensnehmer auch bei sehr langen Sollzinsbindungen nach 10 Jahren die Möglichkeit, den Darlehensvertrag unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Hier fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Sind die Konditionen für eine Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung günstiger, zahlt sich ein solcher Wechsel dennoch aus.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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