Zinsänderungsrisiko
27. November 2019Zinsen
27. November 2019Die Zinsbindungsfrist, Sollzinsbindung oder Sollzinsfestschreibung ist der Zeitraum, für den der Sollzinsatz des Darlehens festgelegt ist. Nach Ablauf der Sollzinsbindung kann der Sollzins neu vereinbart oder der Darlehensgeber gewechselt werden. Unsere Finanzierungspartner bieten Sollzinsbindungen von 5–30 Jahren an.
Je nach persönlicher Situation und Einschätzung der Zinsentwicklung werden lange oder kürzere Sollzinsbindungen vereinbart. Eine lange Sollzinsbindung bietet größtmögliche Planungssicherheit. Allerdings bleibt der Sollzins während dieser Zeit gleich, auch wenn die Zinsen in der Zwischenzeit deutlich gesunken sind. Daher sind lange Sollzinsbindungen nur dann sinnvoll, wenn mit einer weiteren Zinssenkung nicht zu rechnen ist.
Allerdings haben Darlehensnehmer auch bei sehr langen Sollzinsbindungen nach 10 Jahren die Möglichkeit, den Darlehensvertrag unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Hier fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Sind die Konditionen für eine Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung günstiger, zahlt sich ein solcher Wechsel dennoch aus.
« Back to Glossary Index