Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers. Die Feststellung der Bonität eines künftigen Darlehensnehmers dient dazu, die Kreditrisiken des Gläubigers, insbesondere von Kreditinstituten, vor der Vergabe eines Darlehens bzw. Kredits einzuschätzen und damit zu minimieren.
Zur Bonität gehören zwei Kriterien, die persönliche und die sachliche Kreditwürdigkeit.
Zur Feststellung der persönlichen Kreditwürdigkeit bzw. Bonität wird die persönliche Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit bewertet. Hier stehen berufliche und fachliche Qualifikationen und die Schufa-Auskunft im Vordergrund.
Bei der sachlichen Kreditwürdigkeit geht es um die Zahlungsfähigkeit aufgrund der realen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Hierzu werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen usw. zur Auswertung herangezogen.
Die materielle Kreditwürdigkeit des Kunden ist also gegeben, wenn dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zeigen, dass er in der Lage ist, den Kredit vertragsgemäß zurückzuzahlen.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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