Sondereigentum
27. November 2019Sondertilgung
27. November 2019Das Sondernutzungsrecht ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Befugnis eines Wohnungseigentümers, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Die anderen Wohnungseigentümer sind damit von der Nutzung ausgeschlossen.
Sondernutzungsrechte können in der Regel an Flächen oder Räumen eingeräumt werden, an denen ein Sondereigentum nicht möglich ist (z. B. an Flächen im Garten oder an offenen Stellplätzen). Der Wohnungseigentümer, der ein Sondernutzungsrecht hat, ist in der Praxis ähnlich gestellt, als hätte er das Sondereigentum an dem Gegenstand. Dem Sondernutzungsberechtigten stehen auch Erträge zu, die aus dem Sondernutzungsrecht resultieren.
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