Sondernutzungsrecht
27. November 2019Staatliche Förderung
27. November 2019Eine Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Tilgungszahlung, die zusätzlich zur den regelmäßigen, vertraglich vereinbarten Tilgungsraten eingebracht werden kann. Durch Sondertilgungen reduziert sich die Restschuld des Darlehens und somit die Gesamtlaufzeit oder die Höhe der regelmäßigen Rate.
Im Darlehensvertrag (oder in den AGB) ist die maximale Höhe und Häufigkeit von Sondertilgungen festgelegt, die ohne Vorfälligkeitsentschädigung geleistet werden können.
« Back to Glossary Index