Sozialpartnermodell
25. November 2019Unterstützungskasse
25. November 2019Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung werden nach den Regelungen des § 6a Abs. 3 EStG versicherungsmathematisch bewertet. Ein Verfahren dafür ist das Teilwertverfahren, auch Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Gleichverteilungsverfahren genannt. Beim Teilwertverfahren wird der Aufwand für den Aufbau der Pensionsrückstellungen für aktive Mitarbeiter mithilfe einer fiktiven Prämie (Teilwertprämie) gleichmäßig über die Dienstzeit verteilt. Die Verteilung des Versorgungsaufwandes erfolgt grundsätzlich innerhalb des Zeitraumes ab Dienstbeginn. Somit entsteht für Zusagen weit nach Diensteintritt eine entsprechend erhöhte Erstrückstellung.
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