Teilauszahlungszuschlag
27. November 2019Teilungserklärung
27. November 2019Das Teileigentum ist eine besondere Form des Sondereigentums. Dieser Begriff steht für das Sondereigentum an nicht für Wohnzwecke genutzten Flächen oder Räumen wie beispielsweise Geschäftsräume, Lagerräume, Kellerräume, Arztpraxen, usw. Genau wie eine Eigentumswohnung steht auch Teileigentum immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
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