Umschuldung
27. November 2019Valutabestätigung
27. November 2019Vor der Grundbucheintragung muss jeder Käufer einer Immobilie die Grunderwerbsteuer bezahlen. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt das zuständige Finanzamt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt hat und der Grundbucheintragung keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen.
Obwohl die Zahlung der Grunderwerbsteuer streng genommen keine Voraussetzung für eine Eigentumsumschreibung ist, sind die Grundbuchämter angewiesen, die Eintragung nur unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzunehmen. In der Praxis ist also eine Grundbucheintragung ohne vorherige Zahlung der Grunderwerbsteuer und Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht möglich.
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