Vor der Grundbucheintragung muss jeder Käufer einer Immobilie die Grunderwerbsteuer bezahlen. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt das zuständige Finanzamt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt hat und der Grundbucheintragung keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen.
Obwohl die Zahlung der Grunderwerbsteuer streng genommen keine Voraussetzung für eine Eigentumsumschreibung ist, sind die Grundbuchämter angewiesen, die Eintragung nur unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzunehmen. In der Praxis ist also eine Grundbucheintragung ohne vorherige Zahlung der Grunderwerbsteuer und Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht möglich.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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