Grunddienstbarkeit
27. November 2019Grundflächenzahl
27. November 2019Die Grunderwerbsteuer wird immer dann fällig, wenn ein bebautes oder unbebautes Grundstück in Deutschland erworben wird. Sie muss allerdings auch beim Kauf einer Eigentumswohnung entrichtet werden. Der Prozentsatz dieser Steuer kann von den einzelnen Bundesländern bestimmt werden und liegt in der Regel zwischen 3,5% und 6%. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis.
Sofort nach Zustandekommen des Kaufvertrages hat der Käufer dem zuständigen Finanzamt den Grundstückskauf anzuzeigen und erhält daraufhin einen Steuerbescheid. Hat der Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer veranlasst, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Erst mit dieser ist es dem Käufer möglich, sich in das Grundbuch eintragen zu lassen. Steuerschuldner sind jedoch dem Gesetz nach sowohl Käufer als auch Verkäufer. Kann also der Käufer des Grundstücks diese Steuer nicht zahlen, wird der Verkäufer des Grundstückes herangezogen.
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