Wertermittlung
27. November 2019Wohnrecht
27. November 2019Die Wohnfläche eines Hauses oder einer Wohnung beschreibt die Fläche, die sich aus der Grundfläche der Räume ergibt, die ausschließlich zum Wohnen vorgesehen sind. Verschiedene Flächen werden nur anteilig als Wohnfläche angerechnet z. B. Flächen unterhalb von Dachschrägen oder Balkone. Dagegen werden Kellerräume, Heizungsräume, Abstellräume bei der Berechnung der Wohnfläche nicht berücksichtigt.
Die genaue Berechnung der Wohnfläche ist Grundlage für die Einschätzung der Wirtschaftlichkeit einer für Wohnzwecke genutzten Immobilie und daher für die Wertermittlung.
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