Wegerecht
27. November 2019Wohnfläche
27. November 2019Die Wertermittlung ist der Oberbegriff des von Sachverständigen durchgeführten Verfahrens zur Ermittlung des Beleihungswertes oder/und des Verkehrswertes bzw. Marktwertes einer Immobilie.
Bei Eigentumswohnungen oder Ein- und Zweifamilienhäusern erfolgt die Wertermittlung in der Regel über das sogenannte Sachwertverfahren. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich aus dem Bodenwert und dem Bauwert zusammen.
Der Wert eines Mehrfamilienhauses oder einer Gewerbeimmobilie wird in der Regel über den Ertragswert bestimmt. Dieser errechnet sich aus der Jahresnettokaltmiete. Zur Feststellung des Beleihungswertes als Basis eines Darlehensvertrages wird die Wertermittlung vom Darlehensgeber veranlasst. Für Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen wollen, ist der Marktwert bzw. Verkehrswert von Bedeutung.
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