Wohnungseigentum
27. November 2019Zinsänderungsrisiko
27. November 2019Eine Immobilie wird zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt, wenn diese nicht oder zumindest nicht überwiegend gewerblich genutzt wird. Bei gemischt genutzten Immobilien muss dementsprechend der Wohnanteil deutlich größer als der Gewerbeanteil sein. Die Vergabe einiger Darlehensformen, insbesondere von Bauspardarlehen, ist an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden.
Wohnwirtschaftliche Zwecke sind der Bau, der Kauf oder die Modernisierung einer zu Wohnzwecken genutzten Immobilie. Ein anderer wohnwirtschaftlicher Zweck ist der Erwerb des Rechtes zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. Altersruhesitz im Seniorenstift).
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