Eine Immobilie wird zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt, wenn diese nicht oder zumindest nicht überwiegend gewerblich genutzt wird. Bei gemischt genutzten Immobilien muss dementsprechend der Wohnanteil deutlich größer als der Gewerbeanteil sein. Die Vergabe einiger Darlehensformen, insbesondere von Bauspardarlehen, ist an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden.
Wohnwirtschaftliche Zwecke sind der Bau, der Kauf oder die Modernisierung einer zu Wohnzwecken genutzten Immobilie. Ein anderer wohnwirtschaftlicher Zweck ist der Erwerb des Rechtes zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. Altersruhesitz im Seniorenstift).
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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