Mitschuldner
27. November 2019Nachfinanzierung
27. November 2019Eine Modernisierung dient in der Regel dazu, die Immobilie in einen besseren Zustand zu versetzen und damit den Wert der Immobilie nachhaltig zu erhöhen. Die Modernisierung kann eine Erneuerung und Erweiterung der Ausstattung oder eine Veränderung des Grundrisses durch An- und Ausbau bedeuten. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer der Immobilie wird durch die Modernisierung meist verlängert. Zu den werterhöhenden Maßnahmen einer Modernisierung zählen u.a. Fassadenerneuerung, Dacherneuerung, Sanitärarbeiten, Elektroarbeiten, Isolierglasfenster, etc.
Eine Modernisierung ist aber nicht nur zur Wertsteigerung einer Immobilie angezeigt, sondern auch zu deren Werterhaltung nötig. So sind bestimmte Modernisierungsmaßnahmen je nach Abnutzung alle Jahre wieder notwendig, um ein sicheres und komfortables Bewohnen zu gewährleisten. Bei vermietetem Wohneigentum ist dieser Unterschied für die steuerliche Entlastung von Bedeutung. Handelt es sich beim Vorhaben um notwendige werterhaltende Maßnahmen, können die Kosten in der Regel als Werbungskosten geltend gemacht werden. Haben sie jedoch wertsteigernde Wirkung, gehören sie zu den Herstellungskosten und werden abgeschrieben.
Es gibt spezielle Modernisierungs- oder Ökodarlehen. Je nachdem wie hoch die Anforderungen sind, kann eventuell auch ein Ratenkredit eine sinnvolle Alternative sein. Unsere Finanzierungsspezialisten beraten Sie gerne rund um das Thema Modernisierung.
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