Wohnwirtschaftliche Zwecke
27. November 2019Zinsbindungsfrist
27. November 2019Ganz allgemein ist ein Zinsänderungsrisiko ein marktzinsbedingtes Vermögens- bzw. Einkommensrisiko. Im Bereich der Baufinanzierung haben Kunden bei Darlehen mit variablen Zinsen im Falle steigender Marktzinsen ein Zinsänderungsrisiko. Sie zahlen dann höhere Zinsen als bei Abschluss des Darlehensvertrages, da der Zinssatz regelmäßig dem aktuellen Marktzins (nach EURIBOR) angepasst wird. Allerdings kann der Kunde ein solches Darlehen auch jederzeit (in der Regel alle drei Monate) kündigen. Fallen die Zinsen, profitiert der Kunde. Außerdem sind die Nebenkosten dieser Darlehensformen normalerweise geringer als bei Darlehen mit langer Sollzinsbindung.
Im Gegenzug tragen Kreditinstitute bei Darlehen mit langfristiger Zinsfestschreibung das Zinsänderungsrisiko. Daher ist bei diesen Darlehensformen der Sollzins nicht der bei Abschluss des Darlehensvertrag günstigste Zinssatz, d. h. die Zinsen liegen über dem aktuellen Marktzins. Der Kunde wiederum zahlt auch bei fallenden Zinsen den vereinbarten Sollzinssatz.
« Back to Glossary Index