Zillmerung
25. November 2019Ablösesumme
26. November 2019Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) wird von einem Bauaufsichtsamt ausgestellt und ist nach deutschem Recht erforderlich, wenn die Aufteilung eines Mietshauses in einzeln verkäufliche Eigentumswohnungen oder der Neubau von Eigentumswohnungen geplant ist.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Nachweis, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich von anderen Wohnungen bzw. Räumen getrennt ist (§ 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG). Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken mit der nötigen Schall- und Wärmedämmung. Darüber hinaus muss ein eigener, abschließbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.
Seit 2007 können die Bundesländer bestimmen, ob und in welchen Fällen die Abgeschlossenheitsbescheinigung statt vom Bauaufsichtsamt auch von öffentlich anerkannten Sachverständigen für das Bauwesen ausgestellt werden kann (§ 7 Abs. 4 WEG).
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