Wenn nach Ablauf der Sollzinsbindung eines Darlehens eine Restschuld bestehen bleibt, und dieser Betrag ganz oder teilweise durch einen neuen Kredit abgelöst wird, so spricht man bei diesem Betrag von der Ablösesumme. Die Ablösesumme ist der Betrag, der zur vollständigen Ablösung des Kredites gezahlt werden muss.
Wer mit dem Gedanken spielt, seine bestehende Finanzierung während der Sollzinsbindung vorzeitig abzulösen und in ein neues Darlehen mit günstigerem Zinssatz zu übertragen, sollte sich alle Details der Rückzahlung bzw. die Konditionen einer Ablösung im bestehenden Kreditvertrag genau ansehen. In den meisten Fällen verlangt der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung/-entgelt für entgangene Zinseinnahmen, wenn das Darlehen vorzeitig abgelöst wird.
Zur Berechnung der Ablösesumme werden die Restschuld, die bis zum Ablösetermin anfallenden Zinsen und die Vorfälligkeitsentschädigung (Vorfälligkeitsgebühr) addiert. Die im alten Vertrag hinterlegten Sicherheiten werden im Normalfall übernommen.
Wenn der neue Vertrag bei der gleichen Bank unterschrieben wird, gibt es bei der Ablösesumme häufig noch Verhandlungsspielraum. Soll es ein neuer Darlehensanbieter werden, ist es wichtig, genau zu berechnen, ob sich ein Wechsel auch wirklich lohnt.
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