Wartezeit
25. November 2019Abgeschlossenheits-bescheinigung
26. November 2019Unter dem Begriff „Zillmerung“ versteht man das mathematische Verfahren, bei dem bereits angefallene, aber noch nicht getilgte Abschlusskosten in Versichrungsverträgen Berücksichtigung finden. Bei gezillmerten Tarifen belasten diese Kosten den Versicherungsvertrag zu Beginn. Das Deckungskapital wird zum Anfang im Minus sein und der Rückkaufswert entsprechend gering sein. Der Vorteil liegt in einer höheren Ablaufleistungs des Vertrages, wenn dieser bis zum Ende entsprechend bezahlt wird. Bei ungezillmerten Tarifen werden diese Kosten über die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt. Bei einer frühen Kündigung solcher Verträge ist der Rückkaufswert im Vergleich dann höher.
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