Auflassungsvormerkung
26. November 2019Ausbauhaus
26. November 2019Der Aufteilungsplan ist eine von der zuständigen Baubehörde mit Unterschrift und Siegel beurkundete Bauzeichnung und ist neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung für den Erwerb einer Eigentumswohnung notwendig.
Im Aufteilungsplan sind im Maßstab 1:100 Lage und Größe der im Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile klar erkennbar. Sondereigentumseinheiten (Wohnungen, die zu den Wohnungen gehörenden Kellerräume, PKW-Stellplätze, Garagen, gewerbliche Einheiten) werden zur besseren Unterscheidung in jeweils aufsteigender Nummernfolge bezeichnet und mit farbigen Abgrenzungslinien dargestellt.
Aus dem Aufteilungsplan muss sich die Abgeschlossenheit einer zu erwerbenden Wohneinheit ergeben. Er wird der Teilungserklärung als Anlage beigefügt und ist Bestandteil der Grundakte.
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