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Hinterbliebenenversorgung
25. November 2019
Insolvenzschutz
25. November 2019
Published by Bodo Himmelsbach on 25. November 2019
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Arbeitnehmer haben gegenüber ihren Arbeitgeber und den Versorgungsträger einen Anspruch auf Mitteilung, ob und wie eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erworben wird, wie hoch der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aus der bisher erworbenen Anwartschaft ist und bei Erreichen der Altersgrenze voraussichtlich sein wird, wie sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die Anwartschaft auswirkt und wie sich die Anwartschaft nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entwickeln wird. Auch nach seinem Ausscheiden hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Mitteilung, wie hoch die Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ist und wie sie sich zukünftig entwickeln wird. Wird eine Witwen- oder Waisenrente gezahlt, haben die Hinterbliebenen ebenfalls einen Auskunftsanspruch bezüglich der Höhe und zukünftigen Entwicklung. Die Auskünfte müssen verständlich, in Textform (also z.B. per E-Mail oder auf einer Webseite) und innerhalb einer angemessenen Frist erteilt werden. 

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