Arbeitnehmer haben gegenüber ihren Arbeitgeber und den Versorgungsträger einen Anspruch auf Mitteilung, ob und wie eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erworben wird, wie hoch der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aus der bisher erworbenen Anwartschaft ist und bei Erreichen der Altersgrenze voraussichtlich sein wird, wie sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die Anwartschaft auswirkt und wie sich die Anwartschaft nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entwickeln wird. Auch nach seinem Ausscheiden hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Mitteilung, wie hoch die Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ist und wie sie sich zukünftig entwickeln wird. Wird eine Witwen- oder Waisenrente gezahlt, haben die Hinterbliebenen ebenfalls einen Auskunftsanspruch bezüglich der Höhe und zukünftigen Entwicklung. Die Auskünfte müssen verständlich, in Textform (also z.B. per E-Mail oder auf einer Webseite) und innerhalb einer angemessenen Frist erteilt werden.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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