Anpassungsprüfpflicht
25. November 2019Auskunftsanspruch
25. November 2019Arbeitgeber können freiwillig einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung ihren Arbeitnehmern zahlen. Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wird ein Arbeitgeberzuschuss zur Pflicht, soweit der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse und einem Pensionsfonds Sozialversicherungsbeiträge spart. Diese Zuschusspflicht i.H.v. 15% gilt für Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die ab dem 01.01.2019 neu abgeschlossen werden. Bei bestehenden Entgeltumwandlungen tritt die Regelung zum 01.01.2022 in Kraft.
« Back to Glossary Index