Auszahlungsvoraussetzungen
26. November 2019Bauantrag
26. November 2019Unter einem Aval wird eine Bürgschaft oder eine Garantie verstanden, die ein Kreditinstitut für einen Kunden (Avalkreditnehmer) Dritten gegenüber leistet. Das Kreditinstitut stellt also bei einem Aval keinen Geldbetrag zur Verfügung, sondern bürgt in Form einer Eventualhaftung mit seiner Kreditwürdigkeit für Forderungen Dritter dem Avalkreditnehmer gegenüber. Kann dieser den Forderungen nicht nachkommen, tritt das Kreditinstitut ein.
Ein Avalkredit ist rechtlich ein Bankgeschäft und kann daher nur von Banken und in seltenen Fällen von Versicherungen geleistet werden. Avalkredite setzen immer die Beteiligung von drei Parteien voraus: der als Bürge oder Garant auftretenden Bank, dem Avalkreditnehmer (Bankkunde) und dem Gläubiger.
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