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Aval
26. November 2019
Bauanzeige
26. November 2019
Published by Bodo Himmelsbach on 26. November 2019
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Wer ein baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben hat, muss zunächst einmal einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde stellen. Mit dem Bauantrag wird die Baugenehmigung beantragt. Neben dem Bauantragsformular müssen folgende Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden:

  • Lageplan mit Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) im Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des umbauten Wohnraums nach DIN 277, Teil 1
  • Entwässerungspläne
  • Statische Berechnungen
  • Wärme-Schallschutz- und Standsicherheitsnachweis
  • Nachweis einer Bauherrenhaftpflichtversicherung 

Der Bauantrag muss vom Bauherren (Antragsteller) und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik) unterzeichnet werden. Im Schnitt beträgt die Frist von der Einreichung des Bauantrags bis zur Erteilung der Baugenehmigung ca. 4 Monate.

Je nach Bundesland sind die Auflagen zur Erteilung einer Baugenehmigung unterschiedlich. Eine Baugenehmigung ist gebührenpflichtig und zeitlich befristet.

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