Wer ein baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben hat, muss zunächst einmal einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde stellen. Mit dem Bauantrag wird die Baugenehmigung beantragt. Neben dem Bauantragsformular müssen folgende Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden:
Der Bauantrag muss vom Bauherren (Antragsteller) und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik) unterzeichnet werden. Im Schnitt beträgt die Frist von der Einreichung des Bauantrags bis zur Erteilung der Baugenehmigung ca. 4 Monate.
Je nach Bundesland sind die Auflagen zur Erteilung einer Baugenehmigung unterschiedlich. Eine Baugenehmigung ist gebührenpflichtig und zeitlich befristet.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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