Als Bauerwartungsland werden Flächen bezeichnet, die in ihrer Eigenschaft, ihrer Beschaffenheit und ihrer Lage nach eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit erwarten lassen. Bauerwartungsland ist in der Regel deutlich günstiger als Bauland und daher für Käufer interessant, die sparen bzw. investieren wollen und sich zeitlich nicht festlegen müssen. Einen Anspruch auf Baugenehmigung hat der Käufer von Bauerwartungsland allerdings nicht.
Dass aus Bauerwartungsland tatsächlich Bauland wird, ist besonders wahrscheinlich, wenn die Grundstücke im Flächennutzungsplan der Kommune schon als Bauland vorgesehen sind, es schon Baugenehmigungen in der Nähe gibt oder die Gemeinde dies explizit in Aussicht stellt. Für eine positive Beurteilung sprechen darüber hinaus die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes, günstige Verkehrsverhältnisse oder örtliches Bevölkerungswachstum.
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