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Baufinanzierung
26. November 2019
Baugrenze / Baulinie
26. November 2019
Published by Bodo Himmelsbach on 26. November 2019
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Für die meisten Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung notwendig. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss zuerst einmal ein Bauantrag gestellt werden. Die Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, die das im Bauantrag beschriebene Bauvorhaben genehmigt.

Allgemein kann gesagt werden, dass der Bau und die Erweiterung von Wohngebäuden stets genehmigungspflichtig sind. Arbeiten an tragenden Konstruktionen, wie dem Fundament, tragenden Wänden, Säulen oder der Dachkonstruktion sind ebenfalls genehmigungspflichtig. Kleine Umbauten und der Bau von Nebengebäuden müssen nur angemeldet werden.

Ohne Baugenehmigung können Gartenbauten, wie Spielplätze, kleinere Seen, Pools, Gartenzaun und Pergola gebaut werden. Auch zum Bau einer Terrasse, die nicht höher als 1 m ist, braucht man keine Genehmigung. Genaue Angaben hierzu macht die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Je nach Bundesland sind die Auflagen zur Erteilung einer Baugenehmigung unterschiedlich. Eine Baugenehmigung ist gebührenpflichtig und zeitlich befristet.

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